Gartentor Kastenzaun
- Holzart: Fichte/Kiefer
- kesseldruckimprägniert: braun
- Lattenabstand: 4,5 cm
- Latte: 21 x 70 mm
- Riegel: 21 x 95 mm
- Abdeckung: 120 x 30mm
Passendes Gartentor für Kastenzaun mit Lattenbreite 70 mm. Wählen Sie individuell die Breite und Höhe des Zauns, ob sich das Tor links oder rechts öffnen lassen soll und, ob mit oder ohne Schlossfräsung.
Tipps zur Torbestellung:
- Torhöhe in 5 cm-Schritten festlegen (von 0,80 bis 1,75 m)
- Torbreite zentimetergenau bestimmen (von 0,60 bis 1,60 m)
- DIN Richtung bestimmt die Öffnungsrichtung des Tores (siehe auch 2. Foto)
- Schlossfräsung zur Montages eines handelsüblichen Kastenschlosses, Lochung für Profilzylinder
- Bestellbreite = lichtes Maß zwischen den Pfosten, abzüglich 4,5 cm beim Einsatz von DI Haken, bei anderen Haken bitte individuell nachmessen
Hinweis: Dieser Artikel wird nach Kundenspezifikation gefertigt und kann daher nicht nach § 8 AGB widerrufen werden. Siehe hierzu § 8 Abs.2 unserer AGB.
Kesseldruckimprägnierung
Viele unserer Hölzer für den Garten sind kesseldruckimprägniert. Durch dieses Verfahren werden mäßig dauerhafte, heimische Hölzer länger haltbar. Sie sind dadurch für den im voll bewitterten Außenbereich ohne Erdkontakt und ohne dauerhaften Wasserkontakt (Gefährdungsklasse 3) geeignet.
Die eingesetzten Holzschutzmittel sind chromfrei.
Nach der Einbringung benötigen die Holzschutzmittel einige Tage bis Wochen (je nach Witterung) bis sie sich in wasserunlösliche Komponenten umwandeln. Danach steht einem Einbau nichts mehr im Wege.
Die Imprägnierfarbe ist je nach Hersteller braun oder grün und verblasst natürlich im Laufe der Zeit.
Wenn Harze im Holz in Kontakt mit den Kupfersalzen des Imprägniermittels kommen, entstehen Salzausblühungen (kleine weiße bis hellgrüne Punkte). Dies ist eine normale Reaktion und verblasst im Laufe der Zeit.
Mit Holzschutzmittel behandeltes Holz
Womanit® CX behandeltes Holz enthält Kupferhydroxidkarbonat und Kupfer-HDO zum vorbeugenden Schutz gegen holzzerstörende Pilze und Insekten.
Wolmanit® CX behandeltes Holz nur in Bereichen ohne direkten Kontakt mit Trinkwasser, Lebens- und Futtermittel verwenden. Nicht für die Verwendung als Tierstreu oder Fischteiche. Bei der Bearbeitung (z.B. Sägen, Schleifen) bzw. Entsorgung des behandelten Holzes sind die gesetzlichen Grenzwerte u. Vorgaben einzuhalten.
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